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30. Juli 2010  
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Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Allgemeine Hinweise

Das Land M-V / der Landkreis bestimmen, dass Teile von Natur und Landschaft zum

-Naturschutzgebiet, Nationalpark, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiete Natur-
  park
-Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteile

 erklärt werden können.

Dazu werden nach einem entsprechenden öffentlichen Verfahren Schutzverordnungen
erlassen.
Diese Schutzverordnungen bestimmen den Schutzgegenstand, den Schutzzweck, die
zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Gebote und Verbote und vertretbare
Ausnahmevorbehalte sowie Schutz-, Pflege-, Wiederherstellungs- und Entwicklungs-
maßnahmen. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutz-
gebiete werden durch Beschluss der Landesregierung der Europäischen Kommission
ausgewählt und benannt.

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