Naturschutz
Allgemeine Hinweise
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des
Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbe-
siedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wieder
herzustellen, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regene-
rationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt
einschließlich ihrer Lebensstätten und –räume sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit so-
wie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.
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