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30. Juli 2010  
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Kleinkläranlagen

Allgemeine Hinweise

Wenn für das anfallende Abwasser durch die entsorgungspflichtige Körperschaft keine zentrale Behandlungsanlage vorgesehen ist, muss das anfallende Abwasser mit einer Kleinkläranlage behandelt und in ein Fließgewässer oder in den Untergrund eingeleitet werden. Dafür muss im Vorfeld eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden.

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