Grund- und Oberflächenwasserentnahme
Allgemeine Hinweise
Die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser ist eine Benutzung nach dem
Wasserhaushaltsgesetz und in der Regel erlaubnispflichtig. Viele Bürger haben
auf Ihren Grundstücken Brunnen errichtet zur Bewässerung Ihres Gartens. Die
Entnahme von geringfügigen Mengen gilt als erlaubnisfreie Benutzung, ist jedoch
bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Auch die Errichtung der Brunnen ist
vorher bei der unteren Wasserbehörde anzueigen.
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