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30. Juli 2010  
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Fördermittel Kleinkläranlagen

Allgemeine Hinweise

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Trägern von Vorhaben der 
Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungspflichtigen) Zuwendungen 
nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung von Abwasseranlagen (FöRi-AW).

Zweck der Zuwendung ist es, den Bau von Abwasseranlagen, die ohne 
Zuwendungen nicht in angemessener Zeit oder nicht im notwendigen 
Umfang durchgeführt werden können, verwirklichen zu helfen. 
Gefördert werden im Förderbereich II Kleinkläranlagen.

Fördermittel werden grundsätzlich nur dann gewährt, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Eine rückwirkende Förderung 
ist nicht möglich.

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