Fördermittel Kleinkläranlagen
Allgemeine Hinweise
Das
Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Trägern von Vorhaben der
Abwasserbeseitigung
(Abwasserbeseitigungspflichtigen) Zuwendungen
nach Maßgabe der Richtlinie
zur Förderung von Abwasseranlagen (FöRi-AW).
Zweck der Zuwendung ist es, den Bau von Abwasseranlagen, die ohne
Zuwendungen nicht in angemessener Zeit oder nicht im notwendigen
Umfang durchgeführt werden können, verwirklichen zu helfen.
Gefördert werden im Förderbereich II Kleinkläranlagen.
Fördermittel werden grundsätzlich nur dann gewährt, wenn mit der Maßnahme
noch nicht begonnen wurde. Eine rückwirkende Förderung
ist nicht möglich.
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