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30. Juli 2010  
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Abscheideranlagen

Allgemeine Hinweise

Abscheideranlagen  sind Anlagen zum Behandeln von wassergefährdenden Stoffen.
Diese sind genehmigungspflichtig.
Der Antrag ist bei der unteren Wasserbehörde rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

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