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30. Juli 2010  
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Abmelden Abfallentsorgung

Allgemeine Hinweise

An die öffentliche Abfallentsorgung sind alle wohnlich und gewerblich genutzten Grund-
stücke des Landkreises anzuschließen (einschließlich der Wochenendgrundstücke).

Wechselt der Grundstückseigentümer, sind sowohl der bisherige als auch der neue Eigen-
tümer zur Benachrichtigung der Gebührenstelle schriftlich verpflichtet.

Weitere Informationen und das Formular zum Dienst finden Sie in der Box Informationen
am rechten Rand. Die Abfallsatzung (hier besonders §§ 7 und 9 und 17) können Sie dort
unter der Rubrik Hintergrundinfo einsehen.

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