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30. Juli 2010  
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EU-Förderung

Allgemeine Hinweise

Die meisten Finanzhilfen der EU werden nicht von der Europäischen Kommission direkt, sondern über die nationalen und regionalen Behörden der Mitgliedstaaten ausgezahlt. Dies gilt für die Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ebenso wie für die meisten Zahlungen im Rahmen der strukturpolitischen Finanzinstrumente (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Finanzinstrument für die Fischerei ), die zusammen den überwiegenden Teil der EU-Finanzhilfen ausmachen.
Die Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik werden für die Organisation der Agrarmärkte und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes eingesetzt.
Die Ausgaben für strukturpolitische Maßnahmen werden im besonderen Maße für den Abbau von Entwicklungsrückständen in den wirtschaftlich schwächsten Regionen (Ziel 1) verwendet.
Ferner stehen Strukturfondsmittel für die vier Gemeinschaftsinitiativen zur Verfügung :

Interreg III : Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und
  interregionalen Zusammenarbeit
Leader+ : Förderung der ländlichen Entwicklung



 

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