EU-Förderung
Allgemeine Hinweise
Die meisten Finanzhilfen der EU werden nicht von der Europäischen Kommission
direkt, sondern über die nationalen und regionalen Behörden der Mitgliedstaaten
ausgezahlt. Dies gilt für die Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik ebenso wie für die meisten Zahlungen im Rahmen der
strukturpolitischen Finanzinstrumente (Europäischer Fonds für regionale
Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Europäischer Ausrichtungs- und
Garantiefonds für die Landwirtschaft, Finanzinstrument für die Fischerei ), die
zusammen den überwiegenden Teil der EU-Finanzhilfen ausmachen.
Die Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik werden für die
Organisation der Agrarmärkte und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes
eingesetzt.
Die Ausgaben für strukturpolitische Maßnahmen werden im besonderen Maße
für den Abbau von Entwicklungsrückständen in den wirtschaftlich schwächsten
Regionen (Ziel 1) verwendet.
Ferner stehen Strukturfondsmittel für die vier Gemeinschaftsinitiativen zur
Verfügung :
| Interreg III : |
Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und
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interregionalen Zusammenarbeit |
| Leader+ : |
Förderung der ländlichen Entwicklung |
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