Landkreis Parchim - Service-Portal
3. September 2010  
Home
Sitemap | Kontakt
Erweiterte Suche
Impressum

 

<< Landkreis Parchim << Kataster- und Vermessungsamt

Grundstücksmarktbericht

Allgemeine Hinweise

Die Entwicklung des Grundstücksmarktes wird von einer breiten Öffentlichkeit ebenso
interessiert verfolgt wie auch von der Wirtschaft, dem Kreditwesen und der Verwaltung.
In erster Linie ist dabei der Kreis derjenigen zu nennen, die als Erwerber oder Verkäufer
von Grundstücken das Marktgeschehen selbst bestimmen. Weitere Hauptinteressenten
sind Beleihungsinstitute und die mit dem Grundstücksmarkt beruflich befassten Personen
und Stellen.

Der Grundstücksmarkt vollzieht sich grundsätzlich nach marktwirtschaftlichen Gesichts-
punkten und wird wie jeder Markt von Angebot und Nachfrage bestimmt. Doch sind
die Faktoren, die die Preisbildung beeinflussen, vielschichtiger und somit nicht immer ohne
weiteres von jedermann nachvollziehbar. Die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbe-
dingungen, die begrenzte Verfügbarkeit und die Immobilität des Grund und Bodens sowie
die jeweilige individuelle Interessenlage der Vertragsparteien sind nur einige von vielen Ein-
flussgrößen, die auf das Preisniveau und die Preisentwicklung einwirken.

Der Grundstücksmarktbericht will entsprechend der Absicht des Gesetzgebers dazu bei-
tragen, den Immobilienmarkt transparent und auch dem „Nichtfachmann“ verständlich zu
machen.
Der Bericht gibt zunächst eine Beschreibung des Marktes in Form einer Mengenstatistik
über den Grundstücksverkehr und lässt dann das Ergebnis der Marktbeobachtung der
gängigsten Grundstücksarten durch Angaben der Preisniveaus, der Preisentwicklung und
der für die Wertermittlung erforderlichen Daten folgen.

Grundlage für die Grundstücksmarktanalyse ist die Kaufpreissammlung des Gutachteraus-
schusses. In ihr sind die für Wertermittlung wesentlichen Vertragsinhalte mit den werterheb-
lichen Grundstücksmerkmalen aller Eigentumsübertragungen von bebauten und unbebauten
Grundstücken sowie von Sondereigentum und Erbbaurechten im Berichtszeitraum gespei-
chert und für den jeweiligen Verwendungszweck selektierbar. Dazu wird der Grundstücks-
markt nach sachlichen und räumlichen Gesichtspunkten (Teilmärkte) differenziert betrachtet.
Kaufverträge, die vom Normalmaßstab abweichende ungewöhnliche oder persönliche Ver-
hältnisse erkennen lassen, bleiben entweder unberücksichtigt oder werden, wenn der Einfluss-
faktor quantifizierbar ist, entsprechend „bereinigt“.
 

Informationen
Allgemeine Hinweise
Gesetzliche Grundlage
Hintergrundinfo
Antrag/Service
Ansprechpartner

     

<< zurück

   
    © Landkreis Parchim