Grundstücksmarktbericht
Allgemeine Hinweise
Die Entwicklung des Grundstücksmarktes wird von einer breiten Öffentlichkeit
ebenso
interessiert verfolgt wie auch von der Wirtschaft, dem Kreditwesen und
der Verwaltung.
In erster Linie ist dabei der Kreis derjenigen zu nennen, die
als Erwerber oder Verkäufer
von Grundstücken das Marktgeschehen selbst
bestimmen. Weitere Hauptinteressenten
sind Beleihungsinstitute und die mit dem
Grundstücksmarkt beruflich befassten Personen
und Stellen.
Der Grundstücksmarkt vollzieht sich grundsätzlich nach marktwirtschaftlichen
Gesichts-
punkten und wird wie jeder Markt von Angebot und Nachfrage bestimmt.
Doch sind
die Faktoren, die die Preisbildung beeinflussen, vielschichtiger und
somit nicht immer ohne
weiteres von jedermann nachvollziehbar. Die gesetzlichen
und wirtschaftlichen Rahmenbe-
dingungen, die begrenzte Verfügbarkeit und die
Immobilität des Grund und Bodens sowie
die jeweilige individuelle Interessenlage
der Vertragsparteien sind nur einige von vielen Ein-
flussgrößen, die auf das
Preisniveau und die Preisentwicklung einwirken.
Der Grundstücksmarktbericht will entsprechend der Absicht des Gesetzgebers
dazu bei-
tragen, den Immobilienmarkt transparent und auch dem „Nichtfachmann“
verständlich zu
machen.
Der Bericht gibt zunächst eine Beschreibung des Marktes
in Form einer Mengenstatistik
über den Grundstücksverkehr und lässt dann das
Ergebnis der Marktbeobachtung der
gängigsten Grundstücksarten durch Angaben der
Preisniveaus, der Preisentwicklung und
der für die Wertermittlung erforderlichen
Daten folgen.
Grundlage für die Grundstücksmarktanalyse ist die Kaufpreissammlung des
Gutachteraus-
schusses. In ihr sind die für Wertermittlung wesentlichen
Vertragsinhalte mit den werterheb-
lichen Grundstücksmerkmalen aller
Eigentumsübertragungen von bebauten und unbebauten
Grundstücken sowie von
Sondereigentum und Erbbaurechten im Berichtszeitraum gespei-
chert und für den
jeweiligen Verwendungszweck selektierbar. Dazu wird der Grundstücks-
markt nach
sachlichen und räumlichen Gesichtspunkten (Teilmärkte) differenziert betrachtet.
Kaufverträge, die vom Normalmaßstab abweichende ungewöhnliche oder persönliche
Ver-
hältnisse erkennen lassen, bleiben entweder unberücksichtigt oder werden,
wenn der Einfluss-
faktor quantifizierbar ist, entsprechend „bereinigt“.
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