Bodenrichtwertauskunft
Allgemeine Hinweise
Vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte werden jährlich Bodenrichtwerte
ermittelt
und öffentlich bekannt gegeben. Der Bodenrichtwert ist der
durchschnittliche Lagewert des
Bodens für Grundstücke eines Gebietes, für die im
Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wert-
verhältnisse vorliegen. Er ist bezogen
auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Die Boden-
richtwerte beziehen sich auf
jeweils ein Grundstück, das für das betreffende Gebiet typisch ist
(Richtwertgrundstück).
Die Bodenrichtwerte werden für Baugrundstücke und für landwirtschaftlich
genutzte Grund-
stücke ermittelt und mit den Angaben über die maßgebenden Merkmale
in Bodenrichtwert-
karten nachgewiesen. Für die Städte Parchim, Plau am See, Lübz,
Brüel, Crivitz, Goldberg,
Sternberg und deren Ortslagen liegen Sonderkarten vor.
Gemäß § 196 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB)
werden die Bodenrichtwerte veröffentlicht und
können in der Geschäftsstelle des
Gutachterausschusses eingesehen werden.
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