Landkreis Parchim - Service-Portal
3. September 2010  
Home
Sitemap | Kontakt
Erweiterte Suche
Impressum

 

<< Landkreis Parchim << Kataster- und Vermessungsamt

Bodenrichtwertauskunft

Allgemeine Hinweise

Vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte werden jährlich Bodenrichtwerte ermittelt
und öffentlich bekannt gegeben. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des
Bodens für Grundstücke eines Gebietes, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wert-
verhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Die Boden-
richtwerte beziehen sich auf jeweils ein Grundstück, das für das betreffende Gebiet typisch ist (Richtwertgrundstück).
Die Bodenrichtwerte werden für Baugrundstücke und für landwirtschaftlich genutzte Grund-
stücke ermittelt und mit den Angaben über die maßgebenden Merkmale in Bodenrichtwert-
karten nachgewiesen. Für die Städte Parchim, Plau am See, Lübz, Brüel, Crivitz, Goldberg,
Sternberg und deren Ortslagen liegen Sonderkarten vor.
Gemäß § 196 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Bodenrichtwerte veröffentlicht und
können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingesehen werden.
 

Informationen
Allgemeine Hinweise
Gesetzliche Grundlage
Hintergrundinfo
Antrag/Service
Ansprechpartner

     

<< zurück

   
    © Landkreis Parchim