Vorhaben- und Erschließungsplan
Allgemeine Hinweise
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, der
die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmt, die durch einen Investor (Vorhabenträger) in
Zusammenarbeit mit der Gemeinde auf der Grundlage eines mit ihr abgestimmten Planes
und der Erschließungsmaßnahmen in Form eines Durchführungsvertrages innerhalb einer
bestimmten Frist verwirklicht werden sollen.
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