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3. September 2010  
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Standsicherheitsnachweis / Statische Prüfung

Allgemeine Hinweise

Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein stand-
sicher sein.

Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes des
Nachbargrundstückes dürfen nicht gefährdet werden.

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