Standsicherheitsnachweis / Statische Prüfung
Allgemeine Hinweise
Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein stand-
sicher sein.
Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes des
Nachbargrundstückes dürfen nicht gefährdet werden.
|