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3. September 2010  
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Nutzungsänderung von baulichen Anlagen

Allgemeine Hinweise

Die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen,
an die in der Landesbauordnung von Mecklenburg-Vorpommern oder in Vorschriften auf-
grund der Landesbauordnung Anforderungen gestellt sind, bedarf der Baugenehmigung.

Die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf keiner Baugenehmigung, wenn öffentlich-
rechtliche Vorschriften für die neue Nutzung keine anderen Anforderungen stellen als für
die bisherige Nutzung.

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