Innenbereichssatzung
Allgemeine Hinweise
Die Gemeinde kann durch Satzung die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile
festlegen (Klarstellungssatzung). Sie kann außerdem bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute
Ortsteile festlegen, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt
sind (Entwicklungssatzung). Einzelne Außenbereichsflächen können in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbe-
zogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angren-
zenden Bereichs entsprechend geprägt sind (Ergänzungssatzung). Die einzelnen Satzungen können miteinander verbunden werden.
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