Bauvoranfrage
Allgemeine Hinweise
Vor Einreichen des Bauantrages kann auf schriftlichen Antrag des Bauherren
über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden ist
und die selbständig beurteilt werden können, ein Antrag auf Bauvorbescheid bei
der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
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