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3. September 2010  
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Bauvoranfrage

Allgemeine Hinweise

Vor Einreichen des Bauantrages kann auf schriftlichen Antrag des Bauherren über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden ist und die selbständig beurteilt werden können, ein Antrag auf Bauvorbescheid bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

 

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