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3. September 2010  
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Bauplanungsrecht

Allgemeine Hinweise

Das Städtebaurecht ist vom Bundesgesetzgeber durch das Baugesetzbuch zusammenfassend geregelt worden.
Es regelt als Bundesrecht in allen Bundesländern der Bundesrepublik  Deutschland die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in den Gemeindegebieten.
Ausgangspunkt ist die geordnete städtebauliche Entwicklung. Deshalb hat der Gesetzgeber  im Baugesetzbuch einheitlich geregelt in welchen Schritten die Gemeinden Planungen zur Bebauung von bebauten und unbebauten Gründstücken vorzubereiten haben und in welchem Maße die Öffentlichkeit dabei einzubeziehen ist. Er hat zudem mit dem Bauplanungsrecht geregelt, dass Vorhaben im Innenbereich nur zulässig sind, soweit sie sich einfügen und im Außenbereich nur solche, die der Gesetzgeber ausdrücklich und abschließend bestimmt hat.

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