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3. September 2010  
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Baugenehmigung / Teilbaugenehmigung

Allgemeine Hinweise

Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vor-
schriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.

Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile oder
Bauabschnitte auf schriftlichen Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung schriftlich ge-
stattet werden (Teilbaugenehmigung).

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