Sterbefälle
Allgemeine Hinweise
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in
dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens am dem
Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Ist dieses
ein Sonnabend, so muss die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet
werden.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
- das Familienoberhaupt
- derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignete
- jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus
eigenem Wissen unterrichtet ist
Die Anzeige ist mündlich zu erstatten.
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