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10. September 2010  
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Sterbefälle

Allgemeine Hinweise

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens am dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Ist dieses ein Sonnabend, so muss die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden.

Zur Anzeige sind verpflichtet:

- das Familienoberhaupt
- derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignete
- jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Die Anzeige ist mündlich zu erstatten.

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