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10. September 2010  
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Öffentlicher Verkehrsgrund

Allgemeine Hinweise

Hier können Sie einen Antrag auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund stellen, der mit Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung genehmigt wird.

Es geht um Ausnahmen vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen. Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund folgendes beabsichtigt, benötigt eine verkehrsrechtliche Anordnung:

  • Lagerung von Baumaterial
  • Aufstellung eines Baugerüstes
  • Aufstellung eines Bauzaunes
  • Aufstellung eines Bau- und Gerätewagens
  • Aufgrabung von öffentlichem Verkehrsgrund
  • Aufstellung eines Containers oder Wechselbehälters

Weitere Informationen und das Formular zum Dienst finden Sie in der Box Informationen.

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