Einzugsermächtigung
Allgemeine Hinweise
Eine Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist jederzeit widerruflich,
völlig risikolos und kostenfrei.
Sie sparen durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
das Ausfüllen von Überweisungsträgern oder Schecks,
den Weg zur Bank oder Post,
die Terminüberwachung,
die Säumniszuschläge, da die Zahlung im Wege des Lastschriftverfahrens bereits
am Fälligkeitstag als entrichtet gilt,
eventuelle Mahngebühren,
ggf. Buchungsgebühren Ihres kontoführenden Instituts (viele Banken und
Sparkassen honorieren bereits die Nutzung automatisierter Zahlungswege).
Wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, erteilen Sie uns
eine Einzugsermächtigung. Diese muss eigenhändig unterschrieben sein und kann
dann per Post an das Amt/ die Stadt gesandt werden.
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