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8. September 2010  
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Einzugsermächtigung

Allgemeine Hinweise

Eine Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist jederzeit widerruflich, völlig risikolos und kostenfrei. Sie sparen durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren

das Ausfüllen von Überweisungsträgern oder Schecks,
den Weg zur Bank oder Post,
die Terminüberwachung,
die Säumniszuschläge, da die Zahlung im Wege des Lastschriftverfahrens bereits am Fälligkeitstag als entrichtet gilt,
eventuelle Mahngebühren,
ggf. Buchungsgebühren Ihres kontoführenden Instituts (viele Banken und Sparkassen honorieren bereits die Nutzung automatisierter Zahlungswege).

Wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Diese muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an das Amt/ die Stadt gesandt werden.


 
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