Verwaltungswegweiser ] SG 15 - Steuern und Abgaben ]

Hundesteueranmeldung

Allgemeine Hinweise

Wer im Gebiet des Amtes/ der Stadt und der angegliederten Ortsteile einen über vier Monate alten Hund hält, hat diesen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, anzuzeigen.

Meldende Personen müssen geschäftsfähig sein. Mit der Anmeldung erfolgt die Erstellung des Steuerbescheides.

 

 
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